Gestzliches & Infos
Alles, was du über Pyrotechnik in Österreich wissen musst
Als österreichischer Fachhändler für Pyrotechnik und Zubehör liegt uns der sichere und gesetzeskonforme Umgang mit Feuerwerkskörpern besonders am Herzen. Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen, die den Kauf, Besitz und die Verwendung von Pyrotechnik in Österreich regeln.
Pyrotechnikgesetz in Österreich
Das österreichische Pyrotechnikgesetz 2010 (PyroTG) regelt den Umgang mit Feuerwerk. Es unterscheidet zwischen verschiedenen Kategorien:
Kategorie F1 – Kleinstfeuerwerk (z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk)
→ ab 12 Jahren erlaubt
Kategorie F2 – Kleinfeuerwerk (z. B. Raketen, Batterien, Vulkane)
→ ab 16 Jahren erlaubt, nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und nicht im Ortsgebiet
Kategorie F3 & F4 – Mittel- und Großfeuerwerk
→ nur für gewerbliche Pyrotechniker mit fachlicher Qualifikation & behördlicher Genehmigung
🚫 Kein Versand von Pyrotechnik möglich
Laut österreichischem Recht ist der Versand von pyrotechnischen Artikeln nicht gestattet – auch nicht innerhalb Österreichs. Deshalb bieten wir keine Lieferung von Feuerwerkskörpern an.
Online bestellte Pyrotechnik kann bei uns nur vor Ort abgeholt werden.
Wir informieren dich rechtzeitig über unsere Abholtage & Sonderverkäufe (z. B. rund um Silvester).
